Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Das Institut für angewandte Osteopathie (IFAO) ist Anbieter verschiedener Aus- und/ oder Weiterbildungsangebote mit Schwerpunkt im Gesundheitsbereich. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen bzw. Buchungen zu sämtlichen Aus- und/ oder Weiterbildungsangeboten des IFAO – unabhängig von deren Inhalt und Zeitdauer. Ergänzende Vereinbarungen sind stets schriftlich ausgewiesen, z.B. in Auftragsbestätigungen oder Rechnungsstellungen.

 

Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung zu allen Aus- und/ oder Weiterbildungsangeboten des IFAO (im Folgenden kurz Angebot) muss in Schriftform per online-Formular erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die folgenden AGB vollständig an. Die schriftliche Anmeldung verpflichtet zur fristgerechten Zahlung der anfallenden Gebühren für das Angebot (im Folgenden kurz Gebühren). Die Bedingungen zur Zahlung werden in der Rechnung zum betreffenden Angebot mitgeteilt. Mit der Anmeldung geht der/die Teilnehmer/in ein auf das betreffende Angebot abzielendes Vertragsverhältnis mit dem IFAO ein.

Ein Teilnahmeplatz wird erst mit dem fristgerechten Zahlungseingang verbindlich zugesichert. Ist die Teilnehmerzahl in einem Aus- oder Weiterbildungsangebot begrenzt, so richtet sich die Vergabe der Plätze nach dem Zeitpunkt des Zahlungseinganges.

 

Zulassungsvoraussetzungen für Seminare

Durch die Anmeldung wird versichert, dass sämtliche für das betreffende Aus- oder Weiterbildungsangebot geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Falle unrichtiger Angaben kann ein/e Teilnehmende/r vom Seminar ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entsprechenden Gebühren.

 

Zahlungsmodalitäten

Auf die schriftliche Anmeldung hin erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Rechnungsstellung durch das IFAO. Die Kursgebühren sind gemäß den in der Rechnung enthaltenen Bedingungen zu entrichten. Zu diesen Bedingungen zählen insbesondere Beträge und Zahlungszeitpunkte bzw. Zahlungsfristen.

Alle Zahlungen müssen per Lastschrifteinzugsverfahren oder per Überweisung erfolgen. Bei Überweisungen sind die Zahlenden verpflichtet, ihre Kundennummer sowie die betreffende Rechnungsnummer anzugeben. Geschieht dies nicht, kann die Gültigkeit des Zahlungseingangs für eine Berücksichtigung bei der Vergabe eines Teilnahmeplatzes nicht garantiert werden.

Erst mit Zahlungseingang ist die Zusage eines Teilnahmeplatzes durch das IFAO vertraglich bindend.

 

Möglichkeit der Anzahlung bei früher Buchung

Bei früher Buchung (bis spätestens 90 Tage vor dem ersten Termin eines Angebots) ist die Sicherung eines Teilnahmeplatzes bereits durch Tätigen einer Anzahlung möglich. Der Restbetrag ist in diesem Fall bis spätestens 28 Tage vor dem ersten Termin eines Angebots zu entrichten. Die Höhe von Anzahlung und Restzahlung werden in der Rechnung zum Angebot mitgeteilt.

Bei späterer Buchung (weniger als 90 Tage vor dem Starttermin) ist die Gebühr für das betreffende Angebot gemäß den Angaben in der Rechnung vollständig zu entrichten.

Erst mit der fristgerechten Zahlung ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, verfällt der Anspruch auf einen Teilnahmeplatz und das IFAO behält sich vor, diesen weiter zu vergeben. In diesem Fall gelten zusätzlich die untenstehenden Stornierungsbedingungen.

Die Bankverbindung für alle Zahlungen an das IFAO lautet:
Kontoinhaber: Proform S.A. - Niederlassung IFAO
IBAN: DE57 5866 0101 0006 7293 70
BIC: GENODED1BIT
Volksbank Eifel Mitte EG Prüm

 

Rücktrittsrecht & Stornierung

Stornierungen bedürfen immer der Schriftform. Maßgeblicher Zeitpunkt für deren Anerkennung ist das Datum ihres Eingangs beim IFAO.

Es gelten folgende Fristen:  

  • Bei einer Stornierung mit Eingang bis zum 90. Tag vor dem ersten Termin eines Angebots wird eine Stornierungspauschale von 50,- € fällig.
  • Bei einer Stornierung mit Eingang zwischen dem 89. und 28. Tag vor dem ersten Termin eines Angebots wird eine Stornierungspauschale in Höhe der Hälfte der regulären Seminargebühr fällig.
  • Bei einer Stornierung mit Eingang später als dem 28. Tag (also 27 Tage und weniger) vor dem ersten Termin eines Angebots wird die volle Seminargebühr fällig.

Bereits entrichtete Seminargebühren (bzw. Anzahlungen) werden unter Einbehalt dieser Pauschalen verrechnet.

Bei mehrteiligen Angeboten (z.B. festen Kursreihen) gelten die obenstehenden Fristen für die einzelnen Teile separat.

Rabatte, die eventuell bei der Buchung gewährt werden, gelten nicht bei Stornierung. Kann z.B. bei Buchung ein Paketpreis in Anrechnung gebracht werden, so wird unabhängig davon bei einer Stornierung der reguläre (unrabattierte) Seminarpreis zur Grundlage für die Ermittlung der fälligen Stornierungspauschale.

Für die Buchung eines „Ausbildungs-Paketes“ (5-jährige Weiterbildung in Osteopathie oder Vorbereitung auf die Heilpraktikerüberprüfung) gelten abweichende Bedingungen.

 

Kündigung aus besonderem Grund

Beim Vorliegen eines besonderen Grundes, zum Beispiel eines Verstoßes gegen bestehende Nutzungsrechte oder bei grob störendem, fahrlässigem oder diskriminierendem Verhalten, ist das IFAO berechtigt, den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Aus einer Kündigung aus besonderem Grund ergibt sich für eine/n Teilenehmende/n kein Anspruch auf eine Erstattung oder Rückerstattung von Gebühren.

 

Verhinderung aus schwerwiegendem Grund

Ist der Teilnehmer nachweislich (z.B. durch Attest) aus wichtigem Grund gehindert, an der Veranstaltung teilzunehmen, so kann die bereits gezahlte Gebühr auf ein anderes Angebot des IFAO übertragen werden. Die Übertragung ist beim IFAO schriftlich anzufragen und muss von diesem schriftlich bestätigt werden.

Durch den Wechsel eventuell entstehende Mehrkosten (höhere Kursgebühr) werden durch den Teilnehmenden, entstehende Minderkosten (niedrigere Gebühr) durch das IFAO ausgeglichen.

 

Seminar- und Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen vor der Teilnahme an einem Aus- und/ oder Weiterbildungsangebot des IFAO den Abschluss einer Seminar- und Reiserücktrittsversicherung.

 

Organisatorische Änderungen

Das IFAO behält sich das Recht vor, in Fällen des Vorliegens höherer Gewalt oder auch bei zu geringen Anmeldezahlen, Veranstaltungen – auch kurzfristig – abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden so rasch wie möglich informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden ohne Einbehalt von Stornierungspauschalen zurückerstattet. Weitere Erstattungsansprüche von Seiten der Teilnehmenden bestehen jedoch nicht. Dies gilt insbesondere für Reisekosten, Übernachtungskosten oder Kosten, die der betroffenen Person gegebenenfalls durch Arbeitsausfall entstehen.

Darüber hinaus behält das IFAO sich das Recht zu weiteren organisatorischen Änderungen vor. Zu diesen Änderungen zählen unter anderem der Einsatz anderer als der angekündigten Dozenten, der Wechsel von Räumlichkeiten, Änderungen der angekündigten Reihenfolge der Inhalte oder auch der angekündigten Darbietungsformen. Das IFAO bemüht sich, organisatorische Änderungen zu vermeiden bzw. in dem Fall, dass diese erforderlich werden, die Änderungen so rasch wie möglich mitzuteilen. Auch aus solchen oder ähnlichen Änderungen entsteht kein Anspruch auf die Erstattung von Gebühren.

 

Bilder Videos Tonaufnahmen vom Unterricht

Mit der Zustimmung zu den AGB erklärt der/ die Zustimmende sich dazu bereit, dass im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsseminare des IFAO Fotos und/oder Videos/ Filme vom Unterrichtsgeschehen und von den TeilnehmerInnen einbezüglich der eigenen Person angefertigt werden dürfen und dass diese zur Veröffentlichung auf der Homepage des IFAO, innerhalb der Auftritte des IFAO in den „sozialen Medien“ (z.B. Facebook, Instagram) oder in (Print-)Publikationen des IFAO oder in weiteren Präsentationsformen (z,B. Power-Point-Präsentation für Interessenten) genutzt, also abgespeichert und verwendet werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des IFAO.

Aus der Zustimmung zu einer möglichen Veröffentlichung können keine Rechte (z. B. Entgelt) abgeleitet werden. Ferner ist es dem IFAO gestattet, einer von ihm beauftragten Produktionsfirma das aufgenommene Material unter Wahrung der (Urheber-) Persönlichkeitsrechte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu synchronisieren oder in andere Werkformen zu übertragen. Fotos und/oder Videos können im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.

Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem IFAO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem IFAO möglich ist.

Ton- und Bildaufzeichnungen während der Seminare sind den TeilnehmerInnen prinzipiell untersagt. Ein Zuwiderhandeln kann zur Kündigung des Weiterbildungsvertrages durch das IFAO führen und eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

 

Nutzungsrechte für Lehrmaterialien

Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte mit Bezug auf Skripte, Handouts, Übungsmaterialien, Ton- und Bildaufnahmen zur Unterstützung der Inhaltsvermittlung mit Bezug auf die durch das IFAO angebotenen Aus- und Weiterbildungsangebote liegen grundsätzlich beim IFAO. Das IFAO überlässt den Teilnehmenden diese Materialien rein zum Zweck der eigenen persönlichen Aus- oder Weiterbildung. Dieses Nutzungsrecht ist nicht auf andere Personen übertragbar.

 

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an allen Aus- und Weiterbildungsangeboten des IFAO ist rein freiwillig. Auf eigenes Risiko erfolgen dabei: der Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen, die Teilnahme an Anwendungsdemonstrationen sowie an praktischen Übungen, die Nutzung von Unterlagen, sowie die praktische Anwendung der vermittelten Empfehlungen, Inhalte und Techniken. Fügen Teilnehmende Dritten während Übungen und Demonstrationen im Rahmen eines Aus und/ oder Weiterbildungsangebotes Schaden zu, so haften sie dafür.
Schadenersatzansprüche gegen die DozentInnen und Veranstalter sind gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern nicht zurechenbare, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen. Dies wird mit der Zustimmung zu den AGB erklärt.

 

Datenschutz

Im Rahmen der Weiterbildung werden personenbezogene Daten von Teilnehmenden zweckgebunden gespeichert und verarbeitet. Welche Daten dies sind und wie sie weiterverarbeitet werden, ist in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.

 

Sonstiges

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor, so ist Bitburg dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien. Das IFAO ist berechtigt, den Teilnehmer nach Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Es wird vereinbart, dass auf die Vertragsbeziehungen mit dem IFAO ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist.

Alle Änderungen von oder Ergänzungen zu den vorstehenden AGB bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen Zustimmung durch die Direktion/ Geschäftsführung des IFAO. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.

 

Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende nationale Schutzrechte (z.B. zwingende Verbraucherschutzrechte etc.) bleiben von der vorstehenden Rechtswahlklausel unberührt.

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