Kooperation IFAO - HEILKUNDE informativ

Zwei erfahrene Institute - eine Ausbildung

Heilpraktiker

Der Heilpraktiker gehört zu den sogenannten freien medizinischen Berufen. HeilpraktikerInnen haben Primärkontakt zu ihren PatientInnen, d.h. sie dürfen PatientInnen untersuchen, Diagnosen stellen und selbständig Therapien anbieten und durchführen. Um die Sicherheit ihrer PatientInnen zu gewährleisten müssen HeilpraktikInnen über umfangreiche medizinische Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus müssen sie natürlich ein oder mehrere Therapieverfahren - wie zum Beispiel die Osteopathie - sicher anwenden können.

Um HeilpraktikIn zu werden, ist das Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung nötig, die vom zuständigen Gesundheitsamt am jeweiligen Wohnort unter amtsärztlicher Leitung abgenommen wird. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erhält man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde und kann ab dann die Tätigkeit als HeilpraktikerIn in eigener Praxis aufnehmen.

Neben den medizinischen Kenntnissen sind auch umfassende rechtliche Kenntnisse für das Bestehen der Überprüfung erforderlich.

Der Heilpraktiker-Status ist notwendig, um Osteopathie rechtssicher ausüben zu dürfen.

Heilpraktiker Abbildung