Heilpraktiker-Status

Der Heilpraktiker-Status ist notwendig, um Osteopathie rechtssicher ausüben zu dürfen.

Der Heilpraktiker gehört zu den freien medizinischen Berufen. HeilpraktikerInnen haben dabei Primärkontakt zu ihren PatientInnen, d.h. sie dürfen PatientInnen untersuchen, Diagnosen stellen und selbständig Therapien anbieten und durchführen. Um die Sicherheit der PatientInnen zu gewährleisten, müssen HeilpraktikInnen über umfangreiche medizinische Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus müssen sie natürlich ein oder mehrere Therapieverfahren - wie zum Beispiel die Osteopathie - sicher anwenden können.

Um den Heilpraktiker-Status erlangen zu können, ist das Bestehen einer schriftlichen sowie mündlichen Überprüfung nötig. Diese wird vom zuständigen Gesundheitsamt am jeweiligen Wohnort unter amtsärztlicher Leitung abgenommen. Dabei sind neben den medizinischen Kenntnissen auch umfassende rechtliche Kenntnisse für das Bestehen der Überprüfung erforderlich. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erhält man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde und kann ab dann die Tätigkeit als HeilpraktikerIn aufnehmen.

In Kooperation mit HEILKUNDE informativ bieten wir Ihnen einen umfangreichen HP-Komplettkurs an, mit dem Sie sich intensiv auf die Überprüfung vorbereiten können!

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